Marketingtipps für das Handwerk

Durchsuchen Sie unsere Wissensdatenbank oder wählen Sie einen Buchstaben aus um alle Schlüsselworte zu sehen.

Steuertipps, Weihnachten

Damit Weihnachten nicht zur Steuerfalle wird Egal, ob Weihnachtsfeier oder Weihnachtsgeschenke – der Fiskus hält die Hand auf, wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude machen wollen und nicht die vorgeschriebenen Freigrenzen beachten. Diese sind jedoch klar definiert. Deshalb sollten Sie nicht generell auf Feiern oder Geschenke verzichten, denn diese steigern die Motivation der Mitarbeiter. Die Steuerzahler schenken dem Finanzminister jedes Jahr rund 20 Milliarden Euro. Teilweise geschieht dies aus Bequemlichkeit, teilweise auch aus Unwissenheit. Bei der Budgetplanung für die Weihnachtsgeschenke und –feier müssen beispielsweise die Vorgaben des Finanzamtes genau beachtet werden, weil sonst Steuernachzahlungen drohen. In vielen Handwerksbetrieben gibt es weder Geschenke noch Feiern – so kann man aus steuerlicher Sicht auf keinen Fall etwas falsch machen. Das ist jedoch schade, denn ein gemütliches Beisammensein in der Weihnachtszeit fördert den Teamgeist, ein nettes Weihnachtsgeschenk steigert die Motivation. Hier die Freigrenzen im Überblick: Weihnachtsfeier Eine Weihnachtsfeier wird steuerlich als Betriebsveranstaltung betrachtet, wenn diese allen Mitarbeitern offen steht. Die Freigrenze liegt bei 110,- Euro pro Mitarbeiter, pro Jahr sind zwei Betriebsveranstaltungen erlaubt, damit die Feste für die Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Bei Weihnachtsfeiern mit (Ehe-)Partnern bleibt die Freigrenze bei 110 Euro pro Mitarbeiter. In diesem Betrag müssen alle Kosten enthalten sein, auch solche für ein Geschenk. Weihnachtsgeschenke Bis zu einer Freigrenze von 40 Euro brutto sind Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Betrag über dieser Freigrenze, muss der gesamte Betrag und nicht nur die Differenz versteuert werden. Bei teureren Geschenken gibt es die Möglichkeit einer pauschalen Besteuerung von 25 Prozent. Diese ist jedoch nur bei typischen Weihnachtsgeschenken, zum Beispiel bei einem weihnachtlichen Präsentkorb, erlaubt. Das etwas andere Geschenk Es muss nicht immer ein Geschenk im klassischen Sinne sein – Ihre Mitarbeiter würden sich bestimmt auch freuen, wenn Sie ihnen ein Handy oder ein iPad zur privaten Nutzung überlassen würden. Diese sogenannten Gehaltsextras sind nicht nur ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, sondern zudem steuer- und abgabenfrei. Es spielt keine Rolle, wie alt der PC, das Handy oder Tablet sind – Sie können ein neues Gerät kaufen oder dem Mitarbeiter ein altes überlassen. Steuerfreiheit gibt es übrigens auch, wenn Sie die Kosten für Telefon und Internet für Ihre Mitarbeiter vollständig übernehmen – sicherlich auch ein Weihnachtsgeschenk, das bei Ihren Mitarbeitern gut ankäme. Extratipp: Diese Steuervorteile können Sie auch für Angehörige nutzen, wenn Sie diese als Minijobber beschäftigen. Dann bleibt die Steuerersparnis in der Familie.

Schreibe einen Kommentar