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Mahnwesen

Was tun, wenn Kunden nicht zahlen Die Zahlungsmoral ist leider nicht immer die beste – deshalb kennt nahezu jeder Unternehmer säumige Kunden. Erfahrungsgemäß müssen Sie aktiv werden, wenn innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist kein Geld bei Ihnen eingeht. Gehen Sie in diesen Schritten vor, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. 1. Forderung prüfen Bevor Sie Mahnungen schreiben und rechtliche Konsequenzen androhen, sollten Sie einen genauen Blick auf Ihre Forderung werfen: Haben Sie wie vereinbart geliefert bzw. Ihre Leistung komplett erbracht? Haben Sie dem Kunden die Rechnung geschickt und ist diese bereits fällig geworden? Haben Sie mündlich oder schriftlich an die Zahlung erinnert? Hat der Kunde Ihnen keinen Grund genannt, warum er die Rechnung nicht begleicht? 2. Kunde in Verzug setzen Sie können gegen einen säumigen Kunden erst dann rechtliche Schritte einleiten, wenn sich dieser in Verzug befindet. Verzug tritt entweder gesetzlich nach 30 Tagen ein oder nach einer schriftlichen Mahnung. Achtung: Bei Privatkunden müssen Sie in der Rechnung darauf hinweisen, dass nach 30 Tagen automatisch der Verzug eintritt. Eine Zahlungserinnerung gilt nicht als Mahnung – im Betreff muss das Wort „Mahnung“ stehen. 3. Persönlicher Kontakt Mit einem Anruf oder einem persönlichen Besuch erreichen Sie häufig mehr als mit einer Zahlungserinnerung oder einer Mahnung. In einem Gespräch erfahren Sie viel leichter, warum der Kunde nicht zahlt. Sie können beispielsweise Ratenzahlungen besprechen oder eine andere Vorgehensweise vereinbaren. 4. Druck erhöhen Zahlt der Kunde nach Zahlungserinnerung, Mahnung und Anruf/Besuch nicht, sind härtere Maßnahmen notwendig. Sie können jetzt beispielsweise eine weitere Mahnung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, mit rechtlichen Konsequenzen drohen oder den ausgefüllten Mahnbescheid als letzte Warnung versenden. Der Kunde muss merken, dass Sie es ernst meinen. 5. Rechtliche Schritte einleiten Wer bis jetzt nicht gezahlt hat, wird dies nicht mehr freiwillig tun – versuchen Sie deshalb über den Rechtsweg an Ihr Geld zu kommen. Sie können das gerichtliche Mahnverfahren über einen Rechtsanwalt oder auch selbst einleiten. Auf der Internetseite www.online-mahnantrag.de ist es möglich, den Antrag auszudrucken. Das Mahngericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Dieser hat 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs müssen Sie beim zuständigen Amts- oder Landgericht Klage erheben. Widerspricht der Schuldner nicht, beantragen Sie einen Vollstreckungsbescheid. Nach Zustellung hat der Schuldner wieder 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch – passiert während dieser Zeit nichts, erhalten Sie den Titel und können Ihr Geld über eine Zwangsvollstreckung bekommen.

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