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Kunden, Preisdiskussionen

Wenn Kunden den Rechnungsbetrag drücken wollen Preisverhandlungen sind nicht jedermanns Sachen. Als Unternehmer müssen Sie sich jedoch notgedrungen mit diesem Thema beschäftigen, weil immer mehr Kunden die von Ihnen veranschlagten Preise nicht einfach so akzeptieren, sondern einen Preisnachlass fordern. Inzwischen ist das „Feilschen“ vor der Auftragsvergabe für die meisten Selbstständigen schon zur Gewohnheit geworden. Doch damit nicht genug. Einige Kunden setzten noch einen drauf, indem Sie versuchen, den Rechnungsbetrag zu drücken. Eine Begründung wird oft an den Haaren herbeigezogen: Angeblich war der Mitarbeiter noch drei, sondern nur zwei Stunden da oder der Kunde behauptet, dass gar nicht alle aufgeführten Ersatzteile ausgetauscht worden wären. Kunde will nicht zahlen – was Sie tun können Meistens kommen solche Einwände nicht sofort nach der Rechnungsstellung, sondern nachdem Sie die Rechnung gemahnt haben. Wichtig ist, dass Sie auf die Anmerkung des Kunden sachlich und gelassen reagieren und nicht Ihrem Ärger Luft machen und den Kunden gar als Lügner bezeichnen. Denken Sie daran, dass Sie noch etwas von dem Kunden bekommen wollen. Eventuell möchten Sie sogar noch weiter für ihn arbeiten. Vermeiden Sie deshalb eine Eskalation. Arbeitsbericht sorgt für Sicherheit Sie erhöhen die Transparenz Ihrer Arbeiten, wenn Sie einen Arbeitsbericht anfertigen. Notieren Sie dort Fahrzeit, benötigte Arbeitsmaterialien, die Arbeitszeit usw. Lassen Sie sich den Bericht nach getaner Arbeit vom Kunden unterschreiben. So haben Sie im Streit um die Rechnung ein handfesten Beweis für die erbrachten Leistungen. Einzelnen Rechnungsposten erklären Gehen Sie mit dem Kunden jede Rechnungsposition durch und erklären Sie genau, was Sie gemacht haben, welche Materialien Sie genutzt haben und warum Sie die Leistung so berechnet haben. Häufig bezahlen die Kunden die Rechnung nicht, weil sie die Aufstellung der Kosten nicht verstehen und sich über den Tisch gezogen fühlen. Kompromiss: Ja oder Nein? Ob Sie einem Kunden entgegenkommen oder nicht, sollten Sie von Fall zu Fall entscheiden. Ist ein eigentlich guter Kunde mit dem Rechnungsbetrag nicht einverstanden, ist ein Kompromiss empfehlenswert. Zeigen Sie Ihren guten Willen und bieten Sie zum Beispiel 2 % Skonto an, wenn er die Rechnung innerhalb von einer Woche überweist. Hat der Kunde momentan einen Liquiditätsengpass, bieten Sie Ratenzahlung an. Bleiben Sie hart bei einem Kunden, mit dem Sie ohnehin nicht mehr zusammen arbeiten wollen. Drohen Sie damit, vor Gericht zu gehen oder versenden Sie ein anwaltliches Mahnschreiben. Dieses können Sie auch im Internet unter www.letzte-mahnung.de beauftragen.

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