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Kostenvoranschlag

Interessantes rund um den Kostenvoranschlag Bevor ein Kunde Sie für Elektroinstallationen beauftragt, möchte er natürlich wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Deshalb wird er vorab nach einem Kostenvoranschlag fragen. Ein Kostenvoranschlag ist kein Angebot, sondern eine fachmännisch ausgeführte, überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Das heißt für Sie: Die im Kostenvoranschlag genannten Preise sind für Sie nicht bindend. Sie dürfen durchaus im Nachhinein einen höheren Preis berechnen und müssen nicht zähneknirschend den Auftrag zum veranschlagten Preis erfüllen. Sie dürfen allerdings den vorab genannten Preis nicht beliebig überschreiten, die tatsächlichen Kosten dürfen maximal 20% über denen im Kostenvoranschlag liegen. Achtung: Ein Kostenvoranschlag ist bindend, wenn Sie die Leistungen und Preise nicht aufgeschlüsselt angeben. Schreiben Sie deshalb in einen Kostenvoranschlag nie Pauschal- oder Festpreise. Es ist empfehlenswert, noch einen Hinweis hinzuzufügen, dass der Kostenvoranschlag unverbindlich ist. Machen Sie zudem „ca.-Angaben“, um die Unverbindlichkeit zusätzlich zu betonen. Mit diesen Formulierungen halten Sie sich spätere Abweichungen eher offen. Kunden rechtzeitig informieren Es ist gesetzlich festgelegt (§650 II BGB), dass Sie Ihre Kunden sofort informieren müssen, wenn Sie bemerken, dass die Kosten höher als erwartet ausfallen. Der Kunde muss den höheren Preis genehmigen, bevor Sie weiterarbeiten. Falls er mit den Mehrkosten nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen. Allerdings erhalten Sie für Ihre bisher geleistete Arbeit eine Teilvergütung. Dazu ein Beispiel: Ein Kunde hat Sie beauftragt, die Lichtinstallation für das ganze Haus durchzuführen. Zunächst läuft alles nach Plan, die Installationen für Küche und Wohnzimmer sind bereits abgeschlossen. Dann treten jedoch Probleme auf, Sie können den genannten Preis nicht halten. Der Kunde will den Mehrpreis nicht bezahlen und tritt vom Vertrag zurück. Sie stellen die Installation für Küche und Wohnzimmer ganz normal in Rechnung. Es ist übrigens sehr wichtig, dass Sie den Kunden über höhere Kosten sofort informieren. Wenn Sie sich zu lange Zeit lassen, kann der Kunde Schadenersatz von Ihnen fordern. Vergütung für Kostenvoranschläge Insbesondere für umfangreiche Aufträge ist ein Kostenvoranschlag nicht mal eben schnell gemacht. Sie dürfen für die Erstellung jedoch nur dann etwas berechnen, wenn Sie dies mit dem Kunden vorab vereinbart haben. Kunden sind in der Regel dazu bereit, etwas zu bezahlen, wenn Sie die Kosten bei einer späteren Auftragserteilung abgezogen bekommen. Die Höhe des Betrags bestimmen Sie selbst, am besten orientieren Sie sich am Aufwand für die Erstellung des Kostenvoranschlags. Vereinbarungen zur Vergütung halten Sie am besten schriftlich fest. Wenn beide Seiten die genauen Bedingungen schriftlich fixieren, kommt es weniger zu Streit und Ärger.

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