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Finanzamt, Ansprüche durchsetzen

So setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt durch Ein Brief vom Finanzamt erfordert eine Reaktion, früher oder später muss man sich damit auseinandersetzen. Daran führt kein Weg vorbei. Wer Stress und Ärger vermeiden möchte, geht so vor: Suchen Sie den Kontakt Teilweise ist es absehbar, dass sich das Finanzamt bei einem melden wird. Nehmen wir beispielsweise an, Sie müssen Unterlagen nachreichen. Diese sind jedoch aufgrund eines Umzuges in Kartons verpackt und nur schwer auffindbar. In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass Sie sich bereits vor Fristablauf mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und um Fristverlängerung bitten. Mit der richtigen Begründung wird diese sicherlich gewährt. Unternehmer, die Fristen verstreichen lassen, müssen mit einem Zwangsgeldverfahren rechnen. Wenn sich eine gute Gelegenheit ergibt, können Sie auch persönlichen Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter suchen. Man kann sich dann besser an Sie und Ihren Steuerfall erinnern – das vereinfacht im Alltag einiges. Fristen einhalten Halten Sie sich an die Fristen, die Sie vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Für den Sachbearbeiter ist es ärgerlich, wenn Ihre Antworten immer verspätet eintreffen oder er sogar nachfragen muss. Ein solches Verhalten wirft auf Sie als Unternehmer ein schlechtes Licht, Sie werden als unzuverlässig abgestempelt. Bei Einsprüchen mit Aussetzung der Vollziehung sowie Anträgen auf Stundung, Ratenzahlung und Herabsetzung von Vorauszahlungen sollten Sie die Anträge bereits 3 Tage vor Fälligkeit einreichen, damit die Unterlagen auf jeden Fall rechtzeitig beim Sachbearbeiter eintreffen. Denken Sie daran, dass Anträge nur dann Erfolg haben, wenn Sie plausibel begründet sind. Falls die Zeit für eine Begründung fehlt, können Sie diese nachreichen. Nennen Sie in Ihrem Antrag einen Termin, bis wann Sie die Begründung schicken – und halten Sie sich daran. Fristverlängerungen frühzeitig beantragen Es ist kein Problem, dass Sie mal eine Frist nicht einhalten können. Reichen Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung jedoch nicht auf den letzten Drücker ein. Teilweise werden Anträge stillschweigend genehmigt. Schreiben Sie deshalb unter Ihre Anträge folgende Formulierung: „Sollte ich nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag stattgegeben haben.“ Schriftlich kommunizieren Telefonische Aussagen können schnell missverstanden werden und sind später nicht mehr nachvollziehbar. Erteilen Sie deshalb Auskünfte immer schriftlich – auch bei telefonischen Anfragen. Ihr Sachbearbeiter wird dafür Verständnis haben. Niemand wird Sie unter Druck setzen und eine sofortige Antwort fordern. Kopieren Sie Ihre Briefe Heften Sie eine Kopie Ihrer Briefe zu Ihren Akten, damit Sie den Überblick behalten und immer wissen, was Sie dem Finanzamt mitgeteilt haben. Bei einem längeren Briefwechsel macht es Sinn, dass Sie sich auf Vorgängerschreiben beziehen. So vereinfachen Sie dem Sachbearbeiter die Zuordnung und signalisieren, dass Sie auch bei umfangreichen Anfragen noch den Durchblick haben.

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