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Erinnerungsschreiben, Frühling

Erinnern Sie regelmäßig an Ihre Leistungen Haben Sie schon einmal Post von Ihrer Autowerkstatt bekommen, dass Ihr Wagen bald wieder zum TÜV muss? Ein Erinnerungsschreiben ist der perfekte Vorwand, sich bei ehemaligen Kunden zu melden. Ein solches Schreiben wird weniger als Werbung empfunden, sondern als nette Geste. Der Kunde bekommt das Gefühl, dass Sie sich kümmern – Sie machen nicht nur Dienst nach Vorschrift, sondern denken mit. Aus welchem Anlass können Sie an Ihre Leistungen erinnern? Hier ein paar Ideen: Erinnerung an einen Service, der regelmäßig fällig wird. Übertragen Sie die Erinnerung an den TÜV auf Ihre Branche. Gibt es da etwas, das regelmäßig fällig wird? Vielleicht können Sie an eine Sicherheitsüberprüfung aller elektrischer Geräte erinnern. Damit bieten Sie Ihren Kunden Schutz vor Kurzschlüssen und Zimmerbränden. Erinnerung an saisonale Pflichten und Vorschriften Fällt eine gesetzliche Vorschrift, zum Beispiel eine Energieverordnung, in Ihren Bereich, können Sie an Fristen erinnern. Außerdem könnten Sie an die Sorgfaltspflicht appellieren, Zufahrten und Wege zum Haus zu beleuchten, damit diese bei Dunkelheit nicht zur Stolperfalle werden. Erinnerung an geplante Vorhaben Im Gespräch mit einem Kunden haben Sie erfahren, dass dieser eine Außenbeleuchtung plant oder andere Elektroinstallationen anstehen. Lassen Sie diesen guten Vorsatz des Kunden nicht im Sande verlaufen, sondern fragen Sie konkret nach. Erinnern Sie unter dem Motto „Sie wollten doch…“. Erinnerung an bestimmte Termine Anstehende Termine können ebenfalls ein Aufhänger für ein Erinnerungsschreiben sein. Nehmen Sie beispielsweise Ostern oder den Sommeranfang als Anlass, Ihr Unternehmen in Erinnerung zu rufen. Im Internet finden Sie zudem Listen mit Gedenk- und Aktionstagen. Sicherlich ist auch ein passender Termin für Ihr Unternehmen dabei. Gutscheine dienen als Auftragsbeschleuniger Sie haben Ihr Unternehmen in Erinnerung gerufen – der erste Schritt ist getan. Jetzt ist der Kunde am Zug, er muss Ihnen den Auftrag erteilen. Die Hemmschwelle sinkt, wenn Sie ihm ein günstiges Angebot unterbreiten. Da Sie mit der Erinnerung natürlich noch kein konkretes Angebot mitschicken können, ist es empfehlenswert, einen Gutschein Ihrem Schreiben beizulegen. Ein Kunde ist schneller bereit, einen Auftrag zu erteilen, wenn er dabei das Gefühl hat, ein gutes Geschäft zu machen. Sie müssen sich allerdings nicht auf eine Rabattschlacht einlassen, um mit Gutscheinen den Umsatz zu steigern. Sie können beispielsweise den Preisnachlass nach Auftragswert staffeln. Bei einem höheren Auftragswert gibt es auch einen höheren Rabatt. Dies könnte Schnäppchenjäger dazu veranlassen, in einem größeren Umfang zu beauftragen. Ein Rabatt muss auch nicht unbedingt monetär sein. Alternativ ist es auch möglich, eine kostenlose Dienstleistung als Geschenk anzubieten.

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