Was sagt das Recht zum E-Mail Newsletter?
• Sie dürfen einen E-Mail-Newsletter nur dann verschicken, wenn Sie das Einverständnis des Empfängers vorliegen haben.
• Sie müssen beim Sammeln der Adressen und beim späteren Newsletter-Versand immer über den Datenschutz informieren.
• Jeder Newsletter braucht ein vollständiges Impressum und einen Hinweis, dass der Empfänger den Newsletter jederzeit kostenlos wieder abmelden kann.
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