Warum Fotos zur Rechtsfalle werden können

Nicht nur ein falsches Impressum kann zur rechtlichen Stolperfalle werden – auch Urheberrechtsverletzungen bei Bildmaterial können Sie schnell ein Bußgeld kosten. Fotos und Zeichnungen unterliegen auch ohne Copyright- Vermerk dem Urheberschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Davon befreit sind lediglich Fotos, die schon sehr alt sind. In der Regel müssen seit dem Tod des Urhebers 50 bis 70 Jahre vergangen sein. Für eine Verwendung auf Ihrer Webseite benötigen Sie unbedingt die Erlaubnis, die Lizenz. Das gilt auch, wenn Sie das Foto leicht bearbeiten, das Original jedoch noch zu erkennen ist. In der Lizenz sind die Nutzungsrechte genau definiert. Hier finden Sie beispielsweise Informationen dazu, welche Angaben Sie zu dem Bild machen müssen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, den Namen des Fotografens oder der Bildagentur zu nennen. Achten Sie darauf, dass es erlaubt ist, die ausgesuchten Fotos für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Was ist bei eigenen Fotos zu beachten? Eine Alternative wäre, dass Sie einen Fotografen für Ihre eigenen Fotos beauftragen. Lassen Sie sich in diesem Fall ein ausschließliches Nutzungsrecht ohne örtliche, zeitliche oder auflagenmäßige Beschränkung für die gewerbliche Verwendung in allen Medien geben. Natürlich können Sie auch selbst Fotos für Ihre Internetseite machen. Mit der heutigen Digitaltechnik ist dies gar nicht schwer und Sie schonen zudem Ihr Werbebudget. Leider können Sie sich auch bei eigenen Fotos Ärger einhandeln, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Motive fotografieren. Dazu zählen beispielsweise eine besondere Produktform oder eine spezielle Verpackung. In diesen Fällen benötigen Sie die Erlaubnis des Urhebers. Verkaufen Sie allerdings das geschützte Produkt, dürfen Sie ein eigenes Foto auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Alles, was Sie draußen sehen, wie Gebäude, Straßen oder Denkmäler dürfen Sie meistens fotografieren und veröffentlichen – für Innenansichten ist wiederum eine Erlaubnis notwendig. Das Gleiche gilt für Kunden oder Mitarbeiter und andere Menschen auf Ihren Fotos. Sie dürfen lediglich darauf verzichten, wenn der Schwerpunkt des Fotos auf der Darstellung eines Geschehens liegt. Das gilt, wenn Sie beispielweise Ihren Messestand zeigen, an dem ein paar Menschen Prospekte anschauen. Achten Sie zudem darauf, dass Sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzten und keine peinlichen Fotos veröffentlichen.

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