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Zahlungseingänge, beschleunigen

So kommen Sie schneller an Ihr Geld Ein konsequentes Mahnwesen ist für jedes Unternehmen unerlässlich. Und wie sieht ein konsequentes Mahnwesen aus? So vielleicht? Zahlungseingänge werden regelmäßig überprüft. Säumige Kunden werden zeitnah erinnert und gemahnt. Diese Vorgehensweise ist natürlich vollkommen richtig. Es kann sich jedoch lohnen, auch mal alternative Zahlungserinnerungen auszuprobieren. Vielleicht haben Sie damit mehr Erfolg. Auf eine direkte Ansprache setzen Ein Mahnanruf oder ein Mahnbesuch ist auf jeden Fall effektiver als ein Mahnschreiben. Es braucht Ihnen nicht peinlich sein, den Kunden direkt auf die offene Rechnung anzusprechen. Sie haben Ihre Leistung erbracht, die Leistung des Kunden ist dagegen noch offen. Am besten ist es, wenn der Kunde Ihnen eine Einzugsermächtigung gibt. Alternativ setzen Sie eine neue Frist und fordern eine Anzahlung in bar. Bleiben Sie hartnäckig, wenn der Kunde Ihnen nicht die Tür öffnet oder nicht ans Telefon geht. Setzen Sie Ihre Anrufe oder Besuche fort. Auswirkungen verspäteter Zahlungen aufzeigen Eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung kann man schnell zur Seite legen. Ein Anruf oder ein Besuch lässt sich nicht so leicht ignorieren. Sagen Sie dem säumigen Kunden telefonisch oder persönlich, was er Ihnen mit einer verzögerten Zahlung zumutet. Sie sind bereits in Vorleistung getreten, haben Lieferanten bezahlt und Ihre eigene Zeit in den Auftrag gesteckt. Sie hatten Ausgaben, aber haben von Ihrem Kunden noch kein Geld gesehen. Wenn den Kunden diese Zusammenhänge klar werden, versprechen viele eine schnelle Überweisung. Machen Sie dann Nägeln mit Köpfen und fordern Sie eine Einzugsermächtigung. Das Formular haben Sie in der Tasche, sodass der Kunde gleich unterschreiben kann. Versprechen Sie einen Vorteil Sie haben Recht: Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Kunden die Rechnung pünktlich zahlen. Ein kleines Geschenk zur Zahlungserinnerung ist aber eine nette Motivation, schnell zu überweisen. Stellen Sie deshalb einem Kunden einen Vorteil in Aussicht, wenn er umgehend bezahlt, zum Beispiel eine Gratis-Leistung. Das kostet Sie zwar etwas, aber wenn es funktioniert, profitieren Sie auch: Sie schonen Ihre Nerven und sparen mögliche Gerichtskosten. Ein solches Geschenk gibt es pro Kunde aber nur einmal. Bei einem möglichen Folgeauftrag verlangen Sie am besten Vorkasse. Üben Sie Druck aus Hatten Sie mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Besuchen oder Telefonaten keinen Erfolg, müssen Sie auf härtere Methoden setzen. Schreiben Sie beispielsweise eine Mahnung und lassen Sie diese von einem Gerichtsvollzieher übergeben. Das Erscheinen des Gerichtsvollziehers wird den Kunden sicherlich erschrecken. Es wird ihm unangenehm sein, wenn Nachbarn oder Kollegen den Gerichtsvollzieher sehen. Diese doch eher ungewöhnliche Zustellung muss bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle beantragt werden. Diese sitzt in dem Amtsgericht, das für den Wohn-bzw. Geschäftssitz Ihres Schuldners zuständig ist. Die Kosten der Zustellung liegen bei knapp 10,- Euro.

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