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Urlaubsplanung, Tipps

Urlaubsplanung: Ohne Stress und Streit Ihre Mitarbeiter werden früher oder später mit Urlaubswünschen auf Sie zukommen. Und auch Sie als Chef sollten eine Auszeit planen. Fakt ist: An der Urlaubsplanung für Ihr Unternehmen kommen Sie nicht vorbei. Es ist empfehlenswert, diese noch im Januar zu erledigen. So gehen Sie am besten vor: • Nehmen Sie sich einen Jahreskalender für 2014 und markieren Sie arbeitsintensive Phasen. Für diese Zeiten gilt eine Urlaubssperre bzw. ein Urlaubsantrag muss besonders begründet werden. Überlegen Sie, wann größere Aufträge anstehen oder ob spezielle Aktionen (Tag der offenen Tür, Hausmesse) geplant sind. • Tragen Sie Ihren Urlaub ein. Normalerweise nimmt ein Unternehmer im Jahr maximal 2 bis 3 Wochen Urlaub. Deshalb geht es in Ordnung, wenn Sie sich selbst ein Vorrecht einräumen. • Geben Sie den Kalender an Ihre Mitarbeiter weiter. Bitten Sie darum, dass jeder mindestens 3 bis 4 Wochen fest einträgt, damit Planungssicherheit besteht. Zwei Wochen Zeit sollten ausreichen, um die Urlaubswünsche einzutragen. • Kontrollieren Sie die Wünsche und markieren Sie Überschneidungen. Am besten ist es, wenn sich die Mitarbeiter selbst untereinander einigen. Sprechen Sie nur dann ein Machtwort, wenn kein Kompromiss gefunden werden kann. • Tragen Sie alle Urlaubstermine in einen Wandkalender ein, den Sie für jeden sichtbar im Büro aufhängen. So haben Sie und Ihre Mitarbeiter die Urlaubszeiten immer im Blick. • Falls Sie einen Betriebsurlaub planen: Legen Sie den Termin nicht alleine fest, sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern darüber. • Erinnern Sie im Oktober an den Resturlaub und bitten Sie darum, diesen bis zum Jahresende zu nehmen. Noch paar Fakten zum Thema Urlaub: • Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen, nach Tarifvertrag können es auch mehr Tage sein. Der volle Urlaubsanspruch entsteht, wenn ein Arbeitnehmer mindestens 6 Monate bei Ihnen beschäftigt war. • Grundsätzlich sollte der Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Das gilt auch, wenn ein Mitarbeiter 4 Wochen Urlaub am Stück nehmen will. Ausnahmen kann es bei dringenden betrieblichen Gründen geben. Einem Mitarbeiter stehen mindestens einmal 12 Urlaubstage am Stück zu. • Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden, Resturlaub kann aufgrund betrieblicher Gründe ins nächste Jahr übertragen werden. • Es ist Ihre Pflicht, die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen, es sei denn, es liegen Überschneidungen oder Urlaubssperren vor.

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