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Aufträge, Jahresende
Wie Sie bis zum Jahresende noch Aufträge bekommen
Im Dezember noch einmal den Umsatz ankurbeln? Das hat was, finden Sie nicht auch? Unser Tipp: Verschicken Sie ein Mailing mit dem Thema Steueranrechnung von Handwerkerleistungen. Das ist für Sie interessant, weil Aufträge bis zum Jahresende abgeschlossen sein müssen, wenn Ihre Kunden Steuern sparen wollen.
Viele Kunden wissen zwar, dass sie Rechnungen von Handwerkern teilweise bei der Steuer anrechnen können. Sie kennen jedoch nicht die Einzelheiten, zum Beispiel wann und in welcher Höhe sie den Steuerbonus tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ihr Mailing sollte deshalb die wichtigsten Fragen zur Steueranrechnung beantworten.
Mustertext Mailing Steueranrechnung Handwerkerleistungen
Unsere Leistungen sind im Dezember bis zu 1.200 Euro günstiger
Sehr geehrte Frau Meier,
noch gibt es sie: die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen. Dies bedeutet für Sie: Bei Handwerkerrechnungen senken Sie Ihre Steuerschuld um 20% der ausgewiesenen Handwerkerleistungen.
Es lohnt sich, in diesem Jahr den Höchstbetrag von 1.200 Euro noch einmal in Anspruch zu nehmen. Niemand weiß schließlich, ob es unter der neuen Regierung die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen noch geben wird.
Sie erhalten den Steuerbonus für Renovierung-, Erhaltungs-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Die Reparatur oder der Austausch von Elektroinstallationen und Elektrogeräten (Fernseher, Computer…) werden beispielsweise begünstigt. Oder denken Sie schon länger darüber nach, eine Außenbeleuchtung zu installieren? Der Steuerbonus ist Ihnen auch hier sicher.
Schenken Sie dem Fiskus kein Geld. Falls Sie für 2013 noch keine Handwerkerrechnungen zur Steueranrechnung gesammelt haben, setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und sagen Ihnen, wie Vater Staat Ihre Elektrorechnungen teilweise übernimmt.
Mit besten Grüßen
Max Müller – Elektro Müller
P.S. Durch den Austausch von Altgeräten sparen Sie zusätzlich Energie – in vielen Haushalten ein hoher Kostenfaktor, deshalb das Thema jetzt angehen.
Thema auch in Kundengesprächen ansprechen
Ein Mailing ist eine gute Möglichkeit, möglichst viele Kunden an die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen zu erinnern. Zusätzlich können Sie das Thema bei Ihren Kundenterminen ansprechen.
Wenn Sie beispielsweise sehen, dass in einem Haushalt noch viele Altgeräte existieren oder eine Außenbeleuchtung fehlt, schlagen Sie den Kunden konkret Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen vor. Natürlich mit dem Hinweis, dass die Handwerkerleistungen zu 20% bei der Steuer angerechnet werden kann.
Für Sie im Überblick
• Zum Jahresende mit der Steueranrechnung auf Handwerkerleistungen werben
• Kunden gezielt ansprechen, per Mailing oder im Kundengespräch
• Steuerbonus gibt es für Renovierung-, Erhaltungs-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen
• Mit offenen Augen durch Wohnungen und Häuser gehen und Kunden auf anrechnungsfähige Leistungen hinweisen