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Abmahnungen, Schutz

Internet: Wie Sie sich vor Abmahnungen schützen Eine eigene Internetseite ist heutzutage für Selbstständige ein Muss. Die meisten potenziellen Kunden nutzen die Möglichkeit, im Internet mehr zu den Leistungen und Produkten eines Unternehmens zu erfahren. Wer hier nicht präsent ist, verpasst eine wichtige Chance, das eigene Unternehmen vorzustellen. Vorsicht ist jedoch geboten, denn es gibt Regeln für den Verkauf im Internet: Widerrufsbelehrung: Was zu beachten ist Wenn Sie Waren per Internet, Post, Anzeigen oder auch via Social Media vertreiben und per Post verschicken, müssen Sie Ihre Kunden umfassend über deren Widerrufsrechte aufklären. Achten Sie auf eine eindeutige Formulierung, orientieren Sie sich am amtlichen Muster. Fehlt bei Ihrem Verkauf die ordnungsgemäße Belehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht und der Kunde kann auch noch nach Jahren sein Geld zurückverlangen. Viele Selbstständige passen das amtliche Muster an die eigenen Bedürfnisse an. Vorsicht ist jedoch geboten, denn wenn bestimmte Passagen oder Überschriften fehlen, ist die Widerrufbelehrung nichtig. Das gilt sogar, wenn Format und Schriftgröße vom Muster abweichen. Bestellknopf muss eindeutig sein Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.“ Deshalb ist es wichtig, dass Sie Bestellknöpfe eindeutig formulieren. Erlaubt sind beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Eine Abmahnung droht, wenn Sie Formulierungen, wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ verwenden. Produktbeschreibungen: Klauen ist verboten Produktbeschreibungen gelten teilweise als schutzwürdige Sprachschöpfungen. Fällt Ihnen bei einem Mitbewerber eine besonders schöne Produktbeschreibung auf, können Sie aus dieser maximal Anregungen übernehmen. Sie dürfen aber auf keinen Fall abschreiben. Hersteller überlassen häufig ihren Händler die Produktbeschreibungen zur Veröffentlichung. Hier lohnt es sich nachzufragen, ob Sie Formulierungen nutzen dürfen. Besser ist es jedoch, wenn Sie Ihre eigenen Worte verwenden, so gewinnen Sie auch mehr Aufmerksamkeit. Impressum: Pflicht für jeden Unternehmer Grundsätzlich besteht für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer die Pflicht, auf der Internet- oder Facebook-Seite sowie in Werbe-Emails ein Impressum zu veröffentlichen. Das Impressum soll über den Anbieter informieren. Pflichtangaben im Impressum sind der Betreiber der Webseite (Firmenname oder Name einer natürlichen Person) sowie die vollständige Adresse des Unternehmens. Bei journalistisch geprägten Angaben ist noch der Hinweis erforderlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist.

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